Vortragsveranstaltung "Recht im Alltag" / Volkshochschule Kandel, Freitag, 26.02.2010, 19:00 Uhr im Rathaus Kandel
Der Paragraphendschungel des Alltags ist ja als äußerst unwegsames und unübersichtliches Gelände bekannt, in dem man gerne einmal die Orientierung verliert: Mit meinem kurzweiligen Vortrag will ich den interessierten vor populären Rechtsirrtümern, Fallen und Holzwegen warnen und für „juristische Tücken“ des Alltags sensibilisieren.
Die im Vortrag behandelten Irrtümer gründen sich dabei größtenteils auf solche Gesetze, mit denen wir tagtäglich konfrontiert sind - von unseren Rechten als Konsumenten, über die Straßenverkehrsordnung bis hin zum Miet- und Arbeitsrecht.
Zum Beispiel kann man hier erfahren, dass man bloß nicht alles glauben soll, was auf irgendwelchen Schildern steht: Weder ist reduzierte Ware vom Umtausch ausgeschlossen (wenn sie Mängel aufweist), noch muss man sich an der Kasse in seine Einkaufstasche schauen lassen.
Zu schmunzeln gibt es auch jede Menge: Zum Beispiel über die Tatsache, wie sehr Hollywoodfilme und Fernsehkrimis unsere Auffassung verfälscht haben, wie es in deutschen Gerichtssälen zugeht. Den Satz „Einspruch, euer Ehren!“ wird man dort genauso wenig hören können wie mit Hämmerchen fuchtelnde Richter oder Zeugen im Kreuzverhör.
Interessant auch, dass manche Gesetzesänderungen einfach nicht ins Alltagsverständnis der Bevölkerung vordringen. So würden die meisten behaupten, sie wüssten den Unterschied zwischen Mord und Totschlag, nämlich dass das eine geplant sei, das andere im Affekt geschehe. In Deutschland wurde diese Abgrenzung aber bereits 1941 abgeschafft (die neue, kompliziertere Unterscheidung wird im Vortrag natürlich auch erklärt), ohne dass sich dies jemals herumgesprochen hätte.
Wer weiß zum Beispiel, dass es Straftatbestände wie Zechprellerei und Beamtenbeleidigung überhaupt nicht gibt? Dass Eltern nicht für ihre Kinder, Kneipenwirte aber für die Garderobe ihrer Gäste haften? Dass es in Deutschland kein gesetzlich vorgeschriebenes Bankgeheimnis gibt? Dass man mangelhafte Ware auch ohne Kassenbon umtauschen kann? Und dass man seinen Personalausweis getrost zu Hause aufbewahren kann, da es kein Gesetz gibt, das das Mitführen des Personalausweises vorschreibt?
Im Vortrag wird u.a. auch dargelegt werden, dass Schwarzfahrer dann nicht bestraft werden können, wenn sie ganz offen ein „Ich bin Schwarzfahrer" T-Shirt tragen und diese Absicht auch allen Umstehenden kundtun. Dass man verlorene Verzehrkarten in der Disco in vielen Fällen nicht bezahlen muss, auch wenn es heißt „Bei Verlust der Karte werden 50,- EUR fällig. Dass es im Arbeitsrecht keine „Aushilfen“ und „Festangestellte gibt. Dass Gefängnisausbrüche nicht strafbar sind. Dass die GEZ-Kontrolleure keinerlei Rechte gegenüber Schwarzsehern besitzen und die legendären „Peilwagen“ der GEZ niemals existiert haben.
In meinem Vortrag werde ich mich aber nicht nur mit Rechtsirrtümern und Fehlervorstellungen aus Laiensicht, sondern auch mit einigen kuriosen Rechtsfällen beschäftigen, mit denen sich die deutsche Justiz auseinanderzusetzen hatte: Zum Beispiel mit Klagen auf Durchsetzung einer Forderung von 66 Cent oder gegen das Sozialamt, weil es sich weigerte, einem glücklosen Mann Sextrainingsstunden bei Prostituierten zu finanzieren ... Bemerkenswert auch, zu welch kuriosen Urteilen sich Gerichte hinreißen lassen. So gilt es als Arbeitsunfall, wenn man schlafend vom Bürostuhl kippt - und wer im Wald zu laut ist, bekommt ein „Waldverbot“ verordnet ...
Die Besucher meiner Vortragsveranstaltung sollen nach dem Vortrag das gute Gefühl haben, für die „juristischen Spitzfindigkeiten des Alltags“ sensibilisiert und gewappnet zu sein.