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Gesetzlich vorgeschreieben Angaben gem. dem Telemediengesetz (TMG), der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und anderer gesetzlicher Vorschriften:


Verantwortlich für den Inhalöt dieses Informationsangebotes

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos
Gartenstraße 8
76872 Winden / Pfalz
- Bundesrepublik Deutschland -

info@ra-foos.de


Berufsbezeichnung
Der Rechtsanwalt Christoph Roland Foos ist nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwalt zugelassen. Die Verleihung der Berufsbezeichnung "Rechtsanwalt" erfolgte in der Bundesrepublik Deutschland durch die

Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Straße 17
66482 Zweibrücken


Berufshaftpflichtversicherung

ERGO Versicherung AG
Victoriaplatz 1
40198 Düsseldorf

Der räumliche Geltungsbereich der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.


Fachlich zuständiges Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz und zuständige Kammern

Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz
Ernst-Ludwig-Str. 3
55116 Mainz


Zuständige berufsständische Kammern

Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin

Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken
Landauer Straße 17
66482 Zweibrücken

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO),
- Berufsordnung (BORA),
- Fachanwaltsordnung (FAO)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)

Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.

Wahrnehmung widerstreitender Interessen


Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

Außergerichtliche Streitschlichtung

Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als regional zuständiger Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.