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RA Foos

Der Beruf des Rechtsanwalts geht weit über die Kenntnis der Gesetze und Rechtsprechung hinaus. Eine erfolgreiche Zusammenarbeit gründet auf einem Vertrauensverhältnis zwischen dem Auftraggeber als Mandant und Rechtsanwalt. Nach individuellen Kriterien sind die Ziele und Lösungen eines Rechtsproblems auszuarbeiten. Schon alleine aus diesem Grunde gibt es bei mir keinerlei sog. "Online-Beratung", "Scheidungsantrag online" und was verschiedene Kollegen sonst noch im Internet als "Dienstleistung" anbieten. Eine solche "Zusammenarbeit" zwischen Rechtsanwalt und Mandant halte ich nicht nur unter verschiedenen Gesichtspunkten (Anonymität, Sicherheitsrisiken im Internet usw.) für bedenklich, sondern auch für unseriös, widerspricht es doch klar meinen selbst definierten Qualitätsleitsätzen. Die von meiner Kanzlei genutzten Einrichtungen der elektronischen Datenverarbeitung und Kommunikation befinden sich grundsätzlich auf dem höchsten technischen Niveau; dies ist jedoch kein Selbstzweck aus Spaß an der modernen Technologie. Diese Maßnahmen dienen allein der Orientierung an dem, was bei meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt für mich im Mittelpunkt steht: Mein Mandant und dessen Nutzen !

Als Ihr Rechtsanwalt setzte ich mich dafür ein, dass Sie Ihre gegenwärtige Situation als Chance begreifen und damit Ihre Zukunft aktiv gestalten können. Dabei sind rechtliche Kompetenz und wirtschaftliche Denkweise ebenso selbstverständlich wie der persönliche Kontakt zu Ihnen. Eine zeitraubende Auseinandersetzung ist für Sie nicht nur unwirtschaftlich, sondern zehrt auch an Ihren Nerven. Aus diesem Grund strebe ich - wo immer möglich - nach einer außergerichtlichen Einigung. Falls ein Gerichtsverfahren jedoch geboten ist, werden Sie von mir bundesweit vor allen Amts- und Landgerichten in Zivil- und Strafsachen, vor Arbeits- und Landesarbeitsgerichten, Sozial- und Landessozialgerichten sowie den Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten mit Engagement und Ehrgeiz vertreten. Hierbei geht es mir nicht um einen Sieg um jeden Preis: Vielmehr will ich für Sie kurzfristig ein Ergebnis erzielen, mit dem Sie langfristig leben können.

Was kann ich für Sie tun ?

Die folgende Aufzählung bedeutet nicht, dass sich meine Tätigkeit nur auf solche Rechtsgebiete beschränkt; diese Aufzählung soll Ihnen einen Überblick über die verschiedenen Bereiche ermöglichen, in denen Sie sich meines anwaltlichen Beistands bedienen können:

Abfallrecht, Abgaben- und Beitragsrecht, Aktiengesellschaft, Allgemeine Geschäftsbedingungen (Prüfung und Redaktion), Allgemeines Zivilrecht, Altlasten, Anlageberatung und -vermittlung (Haftung), Arbeitsrecht, Arbeitsverträge, Architektenrecht, Arzthaftungsrecht, Arztrecht, Atomrecht, Bankrecht, BAT-Verträge, Baurecht (öffentliches), Baurecht (privates), Beamtenrecht, Berufsrecht (anwaltliches), Berufsrecht (ärztliches), Betriebsverfassungsrecht, Bodenschutzrecht, Branntweinmonopolrecht, Computerrecht, Darlehen, Disziplinarrecht, EDV-Recht, Eheverträge, Enteignungsrecht, Erbbaurecht, Erbrecht, Erbverträge, Erschließungsbeitragsrecht, Europarecht (siehe auch jeweilige Spezialmaterie), Fachplanungsrecht, Factoring, Familienrecht, Fernstraßenrecht, Franchising, Gaststättenrecht, Genossenschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz, GmbH-Recht, Grundstücksrecht (privates), Haftungsrecht, Handelsrecht, Handelsvertreterrecht, Handwerksrecht, Hochschulrecht, Immissionsschutzrecht, Inkasso, Insolvenzrecht, Internationales Privatrecht und Internationaler Zivilprozeß, Kartellrecht, Kassenarztrecht, Kauf, Kommunalabgabenrecht (siehe auch Erschließungsbeitragsrecht), Kommunalrecht, Kündigungsschutz, Leasingrecht, Lizenzen (siehe auch gewerblicher Rechtsschutz), Maklerrecht (siehe auch allg. Zivilrecht, Handelsrecht), Markenrecht, Mediation, Medizinrecht, Miete, Naturschutzrecht, Öffentliches Baurecht, Pacht, Patentrecht, Personalvertretungsrecht, Planfeststellungsrecht, Planungsrecht (siehe auch Öffentliches Baurecht), Presserecht, Produkthaftungsrecht, Prüfungsrecht, Recht der Kreditsicherheiten (siehe auch Bankrecht), Recht des unlauteren Wettbewerbs, Reisevertragsrecht, Schadensersatz, Scheidungsrecht, Schul- und Hochschulrecht, Sorgerecht, Staatshaftungsrecht, Städtebauliche Verträge, Stiftungsrecht, Strafverteidigung - allgemein, Strafverteidigung - Steuerstrafverfahren, Straßenrecht, Tarifvertragsrecht, Umgangsrecht, Umlegungsrecht, Umweltrecht, Unterhaltsrecht, Unternehmensnachfolge, Unternehmensrecht, Urheberrecht, Vereinsrecht, Verkehrsrecht, Verlagsrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Vertriebsrecht, Wasserrecht, Weinrecht, Wettbewerbsrecht, Wirtschaftsrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Wohnungseigentumsrecht, Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsrecht, Zwangsvollstreckungsrecht.

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