Die deutschen Eisenbahnen befinden sich seit der zum 01.01.1994 in Kraft getretenen Bahnstrukturreform in einem Umbruch und ständigen Wandel. Trotz umfangreichster gesetzlicher Regelungen im Rahmen eines der größten Reformvorhaben in der Geschichte unseres Landes sind zahlreiche Einzelfragen offen geblieben, oder sind schlichtweg gar nicht erst gestellt worden. So auch im Bereich des Eisenbahnhaftungsrechts, dessen vielfältigen Wechselwirkungen mit den Maßnahmen zur Reform der deutschen Eisenbahnen nur eine unzureichende Berücksichtigung gefunden haben.
Dabei ist ein funktionierendes Haftungsrecht, in das alle Beteiligten innerhalb der Wertschöpfungskette des Eisenbahntransports ein berechtigtes Vertrauen setzen können, eine wesentliche Voraussetzung, um die mit der Bahnreform angestrebten Ziele zu erreichen: Mehr Verkehr auf die Schiene zu bringen und das Niveau der Leistungserbringung auch in qualitativer Hinsicht wesentlich zu steigern. In seiner finanziell - wirtschaftlichen Tragweite nimmt das Haftungsrecht mit seiner konkreten Ausgestaltung und Anwendung damit maßgeblichen Einfluß auf die Bedingungen der Leistungsproduktion aller am Schienenverkehr beteiligter Eisenbahnverkehrs- und Infrastrukturunternehmen und damit auf die Verwirklichung der Reformideen selbst.
Ziel dieser Arbeit ist es - entsprechend der vorgegebenen Themenstellung - die Grundlinien der Haftung und Sicherheitsverantwortung für die aus den Schienenverkehrsnetzen resultierenden Risiken darzustellen und zu bewerten. Vor diesem Hintergrund kann aber die Tatsache nicht außer Betracht bleiben, daß sich die vorliegende Arbeit nicht auf eine Darstellung der Infrastrukturrisiken und deren - juristische - Bewältigung beschränken kann, sondern daß auch die Risiken des Eisenbahnbetriebes entsprechende Berücksichtigung finden müssen: Erst die Eisenbahninfrastruktur und der Eisenbahnbetrieb zusammen bilden das System der Eisenbahn. Es sind gerade die einzelnen und untrennbaren Elemente des Eisenbahnverkehrs - nämlich der Fahrbetrieb also solcher und die Eisenbahninfrastruktur, die diesen erst möglich macht - die eine getrennte Betrachtung und Bewertung beider Bereiche unmöglich machen. Das Rollmaterial der Eisenbahnen hat wesentlich mehr Schnittstellen mit der notwendigen Infrastruktur, als dies bei allen anderen Verkehrsträgern der Fall ist.
Wie zu zeigen sein wird, wurde die Begrifflichkeit der „Auffangordnung“ nicht unberechtigt gewählt. Die Verschiedenheit und Zersplittertheit - was nicht zuletzt auch eine gewisse Unübersichtlichkeit mit sich bringen mag - läßt die im Rahmen dieser Arbeit näher zu betrachtenden staatlichen und privaten Haftungsregimes in der Tat nicht als ein einheitliches und geschlossenes System erscheinen; demnach liegt es nicht fern, von einer Ordnung zu sprechen, mit der - vorausgesetzt im Bereich des nationalen und internationalen Haftungsrechts werden die nach den umfassenden Reformen bei sämtlichen europäischen Bahnen notwendigen Konsequenzen gezogen - die Risiken des Eisenbahnverkehrs in rechtlicher Hinsicht durchaus adäquat bewältigt werden können.
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Magisterarbeit: "Infrastrukturhaftung: Grundlinien einer Auffangordnung für die Risiken der Schienenverkehrsnetze auf nationaler, regionaler und transnationaler Ebene zwischen staatlichen und privaten Haftungsregimes" [266 KB]