Grundvoraussetzung einer Betrachtung der Finanzausstattung der Kommunen ist die Annahme, daß diesen eine eigenverantwortliche Aufgabenerfüllung nur unter der Bedingung einer angemessenen Finanzausstattung möglich ist. Eine eigenverantwortliche Aufgabenwahrnehmung der Kommunen setzt die Existenz frei verfügbarer Finanzmittel voraus. Die finanzielle Situation der öffentlichen Haushalte, besonders die der kommunalen Haushalte, spitzt sich immer weiter zu ; die Krise der Gemeindefinanzen zeigt sich nicht nur auf Seiten der Einnahmen, sondern vielmehr auch auf der Seite der Aufgaben und damit der Ausgabenseite. Dies resultiert u.a. aus den schnellen Veränderungen der Lebens- und Arbeitswelt, dem kaum noch abzuwendenden Bevölkerungsrückgang, der allgemein hohen Steuer- und Abgabenbelastung und nicht zuletzt auch auf der andauernden Übertragung von Aufgaben durch Bund und Länder auf die Kommunen, ohne die Kostenfrage zu regeln. Bund und Länder versuchen sich eines nicht unerheblichen Teils ihrer Aufgaben durch eine Lastenverschiebung auf die kommunale Ebene zu entledigen. Für die Frage der kommunalen Finanzausstattung ist die Zuweisung neuer pflichtiger Aufgaben im eigenen Wirkungskreis der Kommunen von besonderer Bedeutung, da diese Zuweisungen wegen der - finanziellen - Auswirkungen auf die Wahrnehmung freiwilliger Selbstverwaltungsuafgaben einen Eingriff in das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht der kommunalen Selbstverwaltung darstellen.

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