Im Jahre 2003 beschloß der Deutsche Bundestag mit einer breiten Mehrheit das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV - Modernisierungsgesetz - GMG ) und damit die verbindliche Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) in der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen einer umfassenden Gesundheitstelematik - Plattform. Mit erweiterten, flexibel nutzbaren Funktionen löst diese neue Generation von Gesundheitskarten die 1994 eingeführte Krankenversichertenkarte ab soll eine sichere und effiziente Datenkommunikation zwischen Versicherten, Leistungs- und Kostenträgern ermöglichen.
Kern der Neureglung ist die in das SGB V (Krankenversicherung) - § 291a SGB V - aufgenommene Verpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen, bis zum 01.01.2006 die bereits vorhandene Krankenversichertenkarte zu einer elektronischen Gesundheitskarte weiterzuentwickeln. Wenn sich auch die gesetzliche Regelung ausdrücklich nur an die gesetzlichen Krankenkassen richtet, arbeiten die privaten Krankenversicherungen und deren Spitzenorganisationen ebenfalls an der Entwicklung der Gesundheitskarte mit und beabsichtigen deren Einführung für ihre eigenen Versicherten. Neben administrativen Funktionen soll die elektronische Gesundheitskarte auch vielfältige medizinische Funktionen erfüllen, deren ausführliche Darstellung den nachfolgenden Ausführungen vorbehalten sein wird. Eingagengen werden soll auch auf die besonderen Regelungen des SGB V hinsichtlich der Schaffung einer entsprechenden Informations- Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur. Neben der Intentionen des Gesetzgebers sollen auch die rechtlichen, insbesondere datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt werden, wobei auch kritische Überlegungen - gerade vor dem Hintergrund von Datensicherheit und informationeller Selbstbestimmung nicht außer Betracht bleiben sollen.
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Referat "Informationelle Infrastrukturen im Gesundheitswesen am Beispiel der elektronischen Gesundheitskarte (eGK)" [91 KB]
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