Es ist nicht nur das gewandelte Selbstverständnis des Staates und seiner Einrichtungen, insbesondere der Staatsverwaltung, sondern gerade auch die zunehmend angespannte Haushaltslage der öffentlichen Hand, die zu einem Nachdenken über alternative Möglichkeiten der Streitbeillegung zwingt. Gerade die Justiz steht hier vor der großen Aufgabe, ihr eigenes Selbstverständnis kritisch zu hinterfragen. Die klar erkennbare Entwicklungstendenz bewegt sich weg vom Bild des „Untertans“ zum mündigen und kritischen Bürger, dem durchaus die Fähigkeit zuzuschreiben ist, seine Geschicke - gerade auch in rechtlichen Angelegenheiten - selbst lenken zu können. Diese Arbeit will die wesentlichen Grundzüge der geschichtlichen Entwicklung der Mediation bzw. alternativer Streitbeilegungsmodelle aufzeigen. Das Verfahren der Mediation - sei es nun eine gerichtliche oder außergerichtliche Mediation - stellt ein solches alternatives Streitbeilegungsverfahren dar, das im wesentlichen auf dem Gedanken der Kooperation fußt; ein Anliegen dieser Arbeit ist es auch, die Grundlagen der Mediation einführend darzustellen.
Besonders hinzuweisen ist an dieser Stelle auch auf die anhaltenden und vielfältigen Aktivitäten in Wissenschaft und Praxis, die sich um eine Antwort auf die Frage bemühen, „ob und in wie weit Mediation für den öffentlich-rechtlichen Sektor eine sinnvolle, das Verwaltungsprozeßrecht ergänzende (oder gar substituierende) Methode der außergerichtlichen Streitbeilegung sein kann. “ Vor dem Hintergrund der konkreten Aufgabenstellung kann sich diese Arbeit hiermit jedoch nur rudimentär beschäftigen; es wird Aufgabe der Teilnehmer der Arbeitsgemeinschaft sein, in anregenden Diskussionen dieser Frage weiter nachzugehen.
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Referat "Entwicklung und Anwendungsgebiete der Mediation in verschiedenen Epochen und Kulturen" [198 KB]