Mit meinem Rat und meiner Unterstützung können Sie nach einem Erbfall unter anderem bei folgenden Fragen rechnen:
- Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
- Vertretung im Erbscheinsverfahren
- Anrechnung und Ausgleichung von Vorempfängen unter Miterben
- Erbauseinandersetzung und Vertretung bei Erbengemeinschaften
- Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen die Erbengemeinschaften
- Gestaltung von Auseinandersetzungsvereinbarungen
- Teilungsversteigerungen
- Beratung von Testamentsvollstreckern