Als Rechtsanwalt betreue ich schwerpunktmäßig den sehr weiten und interessanten Bereich des Erbrechts; es handelt sich hierbei um eine Rechtsmaterie, mit der ein jeder früher oder später Berührung hat:

Traurig, aber wahr: Der Tod ist eine der wenigen Tatsachen, auf die man sich absolut verlassen kann. Er kann jeden jederzeit treffen. Oft scherzhaft gefragt, rechtlich aber immens wichtig: „Haben Sie schon Ihr Testament gemacht ?“ Keine Angst, keiner stirbt früher, weil er sein Testament gemacht hat. Viel häufiger ist es für ein Testament zu spät. Als Anwalt berate ich Sie individuell und bespricht mit Ihnen alle möglichen Konsequenzen. Kein Testament – und nun ? Für diesen Fall ist einiges geregelt: In erster Linie erben die Ehefrau und die Kinder, danach die übrigen Verwandten je nach Verwandtschaftsgrad. Wer nach dem Gesetz zuerst erbt und andere Verwandte ausschließt, sage ich Ihnen. Nur: Nicht immer ist einem der nächste Verwandte auch der liebste Mensch auf der Welt. Wollen Sie Zank und Streit, Neid und Argwohn verhindern, dann bestimmen Sie selbst, wie sich die Dinge nach Ihrem Tod entwickeln sollen.

Wie sichere ich meinen Ehepartner ab ? Wie verhindere ich, daß die Kinder vor dem Tod meines Ehepartners ihren Erbteil verlangen ? Wie sichere ich umgekehrt meine Kinder, wenn mein Ehepartner wieder heiratet ? Wer beerbt meine Erben ? Sind es wirklich die Personen meiner Wahl ? Kann ich verhindern, daß Ansprüche auf den Pflichtteil geltend gemacht werden ? Wie bedenke ich Lebensgefährten und andere Menschen, die für mich gesorgt haben ? Wie bringe ich meinen letzten Willen in Einklang mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen zur Unternehmernachfolge ?

Mit mir können Sie alles besprechen: Persönliche Bedenken, steuerliche Fragen, Fragen der Testamentsverwahrung und der Bankvollmachten für den Todesfall. Gerade bei Ihrem letzten Willen besonders wichtig: Als Anwalt bin ich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Bei allem werde ich immer im Auge behalten, was Ihnen wichtig ist: Die Umsetzung Ihres Willens und die Vermeidung von Auseinandersetzungen unter den Erben.

Testament - nur selbst getan, ist wohl getan ? Das Recht dazu haben Sie im Prinzip. Sie müssen es selbst handschriftlich niederschreiben und unterschreiben - ohne diese Formalitäten läuft überhaupt nichts. Es schleichen sich jedoch häufig inhaltliche Fehler ein - mit gravierenden, vom Laien kaum vorhersehbaren Auswirkungen. Selbstverfaßte Testamente verursachen erfahrungsgemäß fast immer Streit unter den Erben - die Klärung dauert oft Jahrzehnte und verschlingt viel Geld ! Dabei sind es selten echte Habsucht, sondern eher die unterschiedlichen „Lesarten“ des Testaments, die für Zank sorgen und den Gang vor Gericht unvermeidbar machen. Ohne eindeutiges Testament gibt es also meistens jede Menge Ärger. Ihr letzter Wille gehört deshalb in die Obhut des Anwalts Ihres Vertrauens. Testament, gemeinschaftliches Testament oder Erbvertrag stehen zur Wahl. Als Anwalt weiß ich, mit welchen rechtlichen Mitteln Sie Ihre individuellen Vorstellungen verwirklichen können. Das reicht von Ihren Ideen zur Unternehmernachfolge über die Grabpflege bis zur Betreuung Ihrer Hunde und Katzen. Mit meiner Hilfe können Sie vorsorgen.

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