Mein persönlicher Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des öffentlichen Rechts / Verwaltungsrechts. Als Ihr Rechtsanwalt vertrete ich Ihre Interessen in allen relevanten Fragen und begleite Sie vom Antrag in einer bestimmten Sache bis zum Bescheid, wenn nötig auch im Widerspruch oder im Verwaltungsrechtsstreit.
Beispielhaft seien an dieser Stelle folgende Komplexe aus dem (sehr umfassenden) Spektrum dieses Rechtsgebietes genannt:
Planen, Bauen, Immobilien:
Der private Investor wird in öffentliche Planungen zunehmend eingebunden. Mit dem Abschluß städtebaulicher Verträge übernimmt der Bauherr Teile der Bauleitplanung selbst. Sowohl beim klassischen Bebauungsplan als auch beim vorhabenbezogenen Bebauungsplan ist das Mitwirken des Investors gefragt. Mein Ziel ist, den Investor durch ein gut organisiertes Planungsteam effektiv zu unterstützen, um für ihn zügig und rechtssicher Baurecht zu schaffen.
Die schnelle und sichere Baugenehmigung liegt im Interesse des Investors. Nach Klärung der Bebauungsmöglichkeiten stellt sich die Frage des richtigen taktischen Vorgehens in der Gesprächsführung mit den Genehmigungsbehörden. Nachbarn sollten das Bauvorhaben nicht blockieren können. Hand in Hand mit dieser öffentlich-rechtlichen Tätigkeit berate ich Sie ebenso im privaten Immobilien- und Baurecht, damit der Erfolg der Baumaßnahme sichergestellt wird.
Erfolgreiche Projektentwicklung zeichnet sich durch frühzeitige Erfassung und Steuerung aller Chancen und Risiken der Investition aus. Mein öffentlich-rechtlicher Grundstücks-Check klärt alle Optionen des Grundstücks. Beim Altlastenmanagement ist neben der Bewältigung technischer und geologischer Fragen die sichere Beherrschung des Abfall- und Bodenrechts entscheidend für eine zügige und kostensparende Durchführung der Baumaßnahme.
Nur individuelle Beratung und Vertragsgestaltung bieten Gewähr für die erfolgreiche Entwicklung von Projekten. Vor Durchführung von Bauvorhaben sind die widerstreitenden Interessen der Beteiligten herauszuarbeiten. Mit kompetenter Formulierung von Grundstückskauf-, Architekten-, Bauwerk-, Subunternehmer-, Projektsteuerungs- und Mietverträgen kläre ich die Positionen der beteiligten Partner. Das hilft, kosten- und zeitintensive Streitigkeiten zu vermeiden.
Vertragsabwicklung:
Bei Störungen während des Bauablaufs, bei der Abnahme oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt ein umfassender Vertrags-Check, um rechtzeitig und zuverlässig die Position des Mandanten zu wahren. Maßnahmen zur Sicherung von Beweisen oder Forderungen stärken die eigene Rechtsposition. Bei Abrechnungsschwierigkeiten weise ich Ihnen den Weg durch das Dickicht der VOB, HOAI und der einschlägigen Rechtsprechung. So vorbereitet setze ich erforderlichenfalls die Vertretung Ihrer Interessen auch vor Gericht fort.
Private Public Partnership:
Private Investoren übernehmen verstärkt staatliche Aufgaben. Dies betrifft die Bauleitplanung für die Ansiedlung von Gewerbe- und Wohnungsbauvorhaben, aber auch den Bau und Betrieb von Straßen, Klärwerken und sonstigen öffentlichen Einrichtungen. Beim Abschluß der erforderlichen Vertragswerke unterstütze ich private Investoren oder die öffentliche Hand gemeinsam mit externen Spezialisten für steuer- und gesellschaftsrechtliche Gestaltungen.
Vergabe öffentlicher Aufträge:
Die öffentliche Hand ist der mit Abstand größte und wichtigste Auftraggeber der Bauwirtschaft. Das Vergaberecht soll eine transparente Verfahrensführung und die Gleichbehandlung der beteiligten Bieter gewährleisten. Mit meiner Unterstützung kann der einzelne Bieter etwaige Vergabeverstöße rechtzeitig erkennen und die zur Wahrung seiner Interessen notwendigen Maßnahmen ergreifen. Den öffentlichen Auftraggeber berate ich bei der richtigen und zielgerichteten Anwendung der Vergabevorschriften, damit Investitionen zügig umgesetzt und Verzögerungen durch Nachprüfungsverfahren vermieden werden.
Wirtschaft:
Bei der wirtschaftlichen Betätigung von Unternehmen sind spezielle öffentlich-rechtliche Vorschriften einschließlich der Möglichkeiten staatlicher Förderung zu beachten. Ich berate Sie u.a. in den Bereichen Telekommunikation, Energiewirtschaft, Krankenhaus- und Gesundheitswesen. Darüber hinaus unterstütze ich auch Handwerksbetriebe in allen Fragen des Gewerberechts.
Behördenmanagement:
Ich verstehe den Begriff Behördenmanagement in doppeltem Sinn. Zum einen begleite ich private Investoren durch das behördliche Verfahren. Zum andern berate ich Städte und Gemeinden sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Aufgrund verschiedener Erfahrungen lege ich besonderen Wert auf die sachgerechte Berücksichtigung privater und öffentlicher Interessen. Über den Bereich Planen und Bauen hinaus erbringe ich sämtliche öffentlich-rechtlichen Beratungsleistungen, auch bei beamten- und gemeinderechtlichen Fragestellungen sowie zur Privatisierung von öffentlichen Betrieben.
Umwelt:
Umweltbelange sind bei Planungen, beim Bauen und bei Produktionsvorgängen stets zu berücksichtigen. Die Erteilung von Genehmigungen für industrielle Anlagen hängt in Deutschland von der Einhaltung des hohen Schutzniveaus ab, das sich aus den gesetzlichen und sonstigen Regelwerken ergibt. Die europarechtlichen Vorgaben spielen hierbei eine große Rolle. Unser Anliegen ist, Investitionsvorhaben den erfolgreichen Weg durch Immissionsschutz, Kreislauf- und Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Wasserwirtschaft sowie Natur- und Landschaftsschutz zu weisen. Dabei können Sie auch auf mein Verständnis für technische Zusammenhänge vertrauen.
Beiträge und Gebühren:
Die öffentliche Hand finanziert sich zum Teil durch Beiträge und Gebühren. Bei Investitionen ist die Beitrags- und Gebührenlast nicht zu unterschätzen. Daher müssen rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, um diese Lasten zu begrenzen. Rechtsschutz gegen Beitrags- und Gebührenbescheide dient der Sicherung wirtschaftlicher Interessen. Auch die Beratung von Kommunen und sonstigen öffentlichen Körperschaften bei der Erhebung von Beiträgen und Gebühren gehört zu meiner Tätigkeit.
Verkehr:
Unsere hochtechnisierte Gesellschaft ist auf eine funktionsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen. Die Planung von Flughäfen, Eisen- und Magnetschwebebahnanlagen sowie von Straßen stößt in einem sich zunehmend verdichtenden Raum auf immer mehr Hindernisse. Ich biete Ihnen bei den komplexen Vorgängen der Bauleitplanung und der Planfeststellung von Verkehrsanlagen eine zielgerichtete Führung durch die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren. Dabei legen wir großen Wert auf Planungssicherheit, damit Streitverfahren vermieden werden.
Staatshaftung:
Wer durch fehlerhaftes Verwaltungshandeln einen Schaden erleidet, kann den Staat dafür haftbar machen. Dies gilt auch bei Verzögerungsschäden, z.B. wenn eine zu Unrecht versagte Baugenehmigung erst nach langer Prozeßdauer erstritten wird und sich deshalb die Realisierung des Vorhabens verzögert. In solchen und ähnlichen Fällen ist gut beraten, wer sein Vorgehen frühzeitig im Hinblick auf die Haftungsvoraussetzungen so ausrichtet, dass er anschließend auch Ersatz für seine Schäden verlangen und durchsetzen kann.