Der Rechtsanwalt erbringt eine Dienstleistung, die nicht unentgeltlich ist. Auch wenn zwischen Rechtsanwalt und Mandanten kein Wort über das Anwaltshonorar gesprochen wird, schuldet der Mandant das "übliche Honorar". Grundsätzlich rechne ich meine Gebührenansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Unterhalb des vom Gesetz vorgeschriebenen Gebührenrahmens darf der Rechtsanwalt nicht abrechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert und den erbrachten Dienstleistungen im einzelnen.

Für verschiedene Tätigkeiten biete ich auch den Abschluß einer Gebührenvereinbarung an. Wenn Sie eine regelmäßige Rechtsberatung wünschen, kann insoweit ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt wird.

In den Unterkapiteln dieser Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema Erstberatungshonorar, Gebührenvereinbarungen, Rechtsschutzversicherung, Beratungs- und Prozeßkostenhilfe sowie Prozeßfinanzierung.

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