Viele Mandanten sind rechtsschutzversichert. Das ist auch gut so. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte jedoch folgende Regeln kennen: Die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bestehen immer nur dem Mandanten gegenüber, nicht im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, die Arzt- oder Krankenhauskosten übernimmt, ist die Rechtsschutzversicherung nicht vergleichbar. Die Rechtsschutzversicherung tritt in dem Umfang ein, in dem Sie sich versichert haben. Ihr Anwalt hat aber grundsätzlich nichts mit der Rechtsschutzversicherung zu tun und auch grundsätzlich keinerlei Pflichten im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung. Ist die Rechtsschutzversicherung bereit, Prozeß- oder Anwaltskosten zu übernehmen, erteilt sie eine „Deckungszusage“. Die Rechtsschutzversicherung muß Ihnen dann die anwaltlichen Gebühren erstatten. Schickt der Anwalt seine Rechnung direkt an die Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie nicht in Vorlage zu treten, wenn die Gebühren von der Versicherung übernommen werden.
Mein Service für Sie:
Sie selbst brauchen sich um eine Deckungszusage bei Ihrer4 Rechtsschutzversicherung nicht zu kümmern; das erledige ich für Sie ! Im Rahmen unserer ersten persönlichen Unterredung werden wir das diesbezügliche Vorgehen klären.
Die Probleme mit einer Rechtsschutzversicherung beginnen unter Umständen dann, wenn sich die Rechtsschutzversicherer auf Einschränkungen oder Sonderregelungen der „Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen“ (ARB) berufen. Denn die Deckungszusage wird in den folgenden Fällen durch die ARB ausgeschlossen oder eingeschränkt:
- Vorsatz, der zu einer Klage oder Versicherungsfall führt z.B. Verprügelt jemand seinen Vorgesetzten, wird ihm anschließend fristlos gekündigt, erhält er keinen Deckungsschutz, weil er vorsätzlich den Versicherungsfall herbeigeführt hat.
- GmbH-Geschäftsführer, z.B. bei ihrem Kampf gegen ihre Kündigung.
- Bergwerkschäden, z.B. Hat Ihr Haus einen Riß, der vom Keller bis zum Dach reicht und wollen Sie Schäden wegen einer Absenkung des Grundwasserspiegels in einem Braunkohlenrevier geltend machen, hilft Ihnen die Rechtsschutzversicherung nicht.
- Im Öffentlichen Recht in den Bereichen der Planung, der genehmigungspflichtigen Errichtung/Veränderung von Grundstücken und Gebäuden und der Erschließungsbeiträge, z.B. Haben Sie ein neues Haus gebaut oder genehmigungspflichtige Umbauten an einem Haus durchgeführt, werden Sie für den Streit mit den Handwerkern oder Ihrer finanzierenden Bank keine Deckungszusage erhalten.
- In manchen Rechtsgebieten erst ab dem gerichtlichen Verfahren, z.B. im Steuerrecht und Sozialrecht.
- In vorvertraglichen Fällen, z.B. wenn das den Streit auslösende Ereignis vor dem Abschluß des Versicherungsvertrages liegt. Dabei kann sich eine Vorvertraglichkeit auch ergeben, wenn z.B. ein bereits seit langem bestehender Mietvertrag bereits mit Abschluß dieses Mietvertrages den Grund für einen Rechtsstreit in sich trägt, was aber erst Jahre später auffällt.
- Grundsätzlich bei vorbeugenden Beratungskosten, z.B. erscheint der Mandant erscheint beim Anwalt und holt sich frühzeitig Rechtsrat.
- Grundsätzlich bei Ansprüchen im Zusammenhang mit selbständigen Tätigkeiten.
- Grundsätzlich Ansprüchen aus abgetretenem Recht.
- In familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten trägt sie zwar den Beratungsrechtsschutz, aber nur bei Eintritt eines konkreten Ereignisses, das eine Rechtslageänderung beinhaltet. Im Familien- und Erbrecht gibt es die Besonderheit, dass die nach Außen in Erscheinung tretende Tätigkeit des Rechtsanwaltes generell nicht versichert ist, unabhängig davon, ob sie gerichtlich oder außergerichtlich erfolgt. Berät der Rechtsanwalt Sie zunächst erb- oder familienrechtlich und werden die Kosten von der Rechtsschutzversicherung übernommen, so entfällt die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung, wenn Sie den Rechtsanwalt mit einer weitergehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Interessenwahrnehmung beauftragen.
ollten Sie noch nicht rechtsschutzversichert sein, so möchte ich Sie auf die besonderen Angebote der Advocard - Rechtsschutzversicherung hinweisen, insbesondere die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der Rechtsschutzversicherung im Rahmen eines laufenden Mandats !
Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Meine Empfehlung: Die Advocard"; dort finden Sie auch Informationen zu den aktuellen Tarifen der Advocard - Rechtsschutzversicherung.