Viele Mandanten sind rechtsschutzversichert. Das ist auch gut so. Wer rechtsschutzversichert ist, sollte jedoch folgende Regeln kennen: Die Gebührenansprüche des Rechtsanwalts bestehen immer nur dem Mandanten gegenüber, nicht im Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung. Mit einer gesetzlichen Krankenversicherung, die Arzt- oder Krankenhauskosten übernimmt, ist die Rechtsschutzversicherung nicht vergleichbar. Die Rechtsschutzversicherung tritt in dem Umfang ein, in dem Sie sich versichert haben. Ihr Anwalt hat aber grundsätzlich nichts mit der Rechtsschutzversicherung zu tun und auch grundsätzlich keinerlei Pflichten im Verhältnis zur Rechtsschutzversicherung. Ist die Rechtsschutzversicherung bereit, Prozeß- oder Anwaltskosten zu übernehmen, erteilt sie eine „Deckungszusage“. Die Rechtsschutzversicherung muß Ihnen dann die anwaltlichen Gebühren erstatten. Schickt der Anwalt seine Rechnung direkt an die Rechtsschutzversicherung, brauchen Sie nicht in Vorlage zu treten, wenn die Gebühren von der Versicherung übernommen werden.

Mein Service für Sie:

Sie selbst brauchen sich um eine Deckungszusage bei Ihrer4 Rechtsschutzversicherung nicht zu kümmern; das erledige ich für Sie ! Im Rahmen unserer ersten persönlichen Unterredung werden wir das diesbezügliche Vorgehen klären.

Die Probleme mit einer Rechtsschutzversicherung beginnen unter Umständen dann, wenn sich die Rechtsschutzversicherer auf Einschränkungen oder Sonderregelungen der „Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen“ (ARB) berufen. Denn die Deckungszusage wird in den folgenden Fällen durch die ARB ausgeschlossen oder eingeschränkt:

ollten Sie noch nicht rechtsschutzversichert sein, so möchte ich Sie auf die besonderen Angebote der Advocard - Rechtsschutzversicherung hinweisen, insbesondere die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung der Rechtsschutzversicherung im Rahmen eines laufenden Mandats !

Nähere Informationen hierzu finden Sie unter der Rubrik "Meine Empfehlung: Die Advocard"; dort finden Sie auch Informationen zu den aktuellen Tarifen der Advocard - Rechtsschutzversicherung.

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