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IHR RECHTSANWALT
Was Sie wissen sollten ...
Sollten Sie sich in Ihrer Rechtsangelegenheit für meine Kanzlei entscheiden, stehe ich Ihnen als kompetenter und zuverlässiger Anwalt zur Seite - unabhängig, verschwiegen und loyal.
Ich werde Ihren Fall so schnell wie möglich und mit einer möglichst geringen Problembelastung für sie selbst erledigen. Zur Erleichterung unserer Zusammenarbeit möchte ich Ihnen im Folgenden einige grundsätzliche Hinweise geben, wie die Zusammenarbeit mit meiner Kanzlei am besten funktioniert:
- Mit meiner Beauftragung wird eine Akte angelegt und die erforderliche Korrespondenz mit den Gegnern beziehungsweise den weiteren einschlägigen Stellen aufgenommen. Zu diesem Zweck müssen Sie mir eine Vollmacht [63 KB] wie auch unter Umständen weitere Formulare (z.B. Schweigepflichtsentbindungserklärungen bei der Kontaktierung von Ärzten) ausfüllen, damit ich gegenüber dem jeweiligen Adressat meine Legitimation nachweisen kann.
- Für diese ersten Arbeiten und zur Deckung der vorläufig anfallenden Kosten und Auslagen mache ich in aller Regel einen Gebührenvorschuß geltend, der - sollten Sie nicht rechtsschutzversichert sein - direkt von Ihnen angefordert wird. Auch während des Mandates kann es - je nach Aufwand – weiteren Vorschußanforderungen kommen.
- Sollten wir keine spezielle Vereinbarung treffen, rechne ich meine Arbeit nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Maßgeblich für die Gebührenberechnung ist der in Ihrem Fall vorliegende Gegenstandswert. Sollten sie zu der Gebührenberechnung beziehungsweise zu dem zu erwartenden Gebührenrahmen Fragen haben, können Sie mich jederzeit ansprechen. Die Anwaltsvergütung soll für Sie kein „Buch mit sieben Siegeln“ sein - lassen Sie uns also offen über Ihre Fragen sprechen.
- Die zwangsläufig mit der Interessensvertretung verbundene Überwachung von etwaigen Fristen wird selbstverständlich von meiner Kanzlei aus vorgenommen, sollte ich nichts Gegenteiliges mit Ihnen vereinbaren. Das heißt, sollte ich beispielsweise der Gegenseite eine Frist gesetzt haben, werde ich nach Ablauf dieser Frist eigenständig tätig - Sie brauchen uns also nicht anzurufen, um mich an diese Fristen zu erinnern etc.
- Ich werde Sie über alle wesentlichen Schritte, die ich für Sie unternehme, unterrichten und diese erforderlichenfalls mit Ihnen absprechen. Auch die wesentliche Post, die mich in Ihrer Sache erreicht, wird umgehend an Sie weitergeleitet werden, verbunden mit einem Handlungsvorschlag oder der Bitte, sich mit mir in Verbindung zu setzen.
- Als Anwalt betreue ich neben Ihnen noch eine Vielzahl weiterer Mandanten. Aufgrund der verschiedenen Termine und Besprechungen, die ich - auch in ihrer Sache - tagtäglich durchführe, kann es sein, daß Sie mich nicht ständig telefonisch erreichen. Dies ist in aller Regel auch nicht erforderlich. Im Falle von Unklarheiten werden Sie natürlich so schnell wie erforderlich und möglich von mir oder einem Mitarbeiter der Kanzlei zurückgerufen.
- „..Auch Anwälte sind nur Menschen…“ Sollten sie mit der Behandlung Ihrer Angelegenheit unzufrieden sein oder sollten Sie sonst Anlaß zur Beanstandung haben, wenden Sie sich bitte jederzeit an mich ! Einerseits hängen Unzufriedenheiten oftmals weniger mit der Art und Weise der Sachbehandlung meiner Kanzlei zusammen, sondern viel mehr mit von außen aufgedrängten Umständen (lange Bearbeitungszeiten bei Gericht, ausgelastete Gerichtsvollzieher etc.…). Andererseits - sollten wir wirklich etwas falsch gemacht haben - ist es wichtig, hierüber umgehend zu sprechen. Dies schon deswegen, weil etliche Mißverständnisse, die während eines Mandates auftreten können, schadlos „repariert“ werden können, so daß für sie kein Nachteil entsteht. Im Übrigen will auch ich mich ständig verbessern und meinen Kundenservice auf höchstem Niveau fortsetzen, so daß ich für jede Anregung und jedes offene Wort dankbar bin.