Nach dem Erbfall ...
Nach dem Erbfall berate und vertrete ich Sie in allen außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. Durch meine annährend ausschließlich auf das Erbrecht ausgerichtete Spezialisierung verfüge ich über langjährige Erfahrung und den notwendigen Durch- / Weitblick, der gerade in erbrechtlichen Angelegenheiten unverzichtbare Voraussetzung für den Wahrnehmung und Durchsetzung der Interessen des Mandanten ist.