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Schwerpunkt Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts berate ich Sie in allen Rechtsfragen rund um das Auto, den Straßenverkehr und den Führerschein.

Hierzu gehören die Regulierung von Verkehrsunfällen und die damit verbundene Korrespondenz, die Beratung bzgl. der unterschiedlichen Abrechnungsmethoden, z.B. der Abrechnung auf Totalschadenbasis oder auf Reparaturkostenbasis, die Geltendmachung von Schmerzensgeld und sonstige Schadensersatzansprüche wie z.B. Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden. Ich berate Sie zudem in Fragen der Anmietung eines Mietfahrzeuges bzw. der Geltendmachung von Nutzungsentschädigungen und weiteren Schadenspositionen im Zusammenhang mit Ihrem Verkehrsunfall.

Ich berate Sie auch bei Fragen, die beim Kauf eines mangelhaften Fahrzeuges oder bei Problemen, die bei einem Leasingvertrag auftreten können.

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