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Wirtschaftlich schwache Rechtssuchende können bei einem Amtsgericht Beratungshilfe beantragen. Dort wird zunächst die wirtschaftliche Lage des Antragstellers überprüft. Dafür müssen aktuelle Belege über Einkommen, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe sowie der Mietvertrag oder andere Belege, aus denen sich laufende Belastungen ergeben (etwa ein Ratenkreditvertrag) vorgelegt werden. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann in ganz einfachen Fällen das Amtsgericht eine Auskunft erteilen. Sonst bekommt der oder die Rechtssuchende einen "Berechtigungsschein für Beratungshilfe", mit dem er zu einem Rechtsanwalt seiner Wahl gehen kann. Er muß dann dem Rechtsanwalt nur 10 € aus der eigenen Tasche zahlen, die weiteren Gebühren erhält der Anwalt aus der Staatskasse.
Für weitergehende Informationen sprechen Sie mich bitte an; gerne bin ich Ihnen bereits im Antragsverfahren behilflich ! Einen Vordruck zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie im Bereich Virtuelle Kanzlei.