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Für bestimmte Tätigkeiten, insb. Strafverteidigungen oder Leistungen außerhalb des üblichen anwaltlichen Berufsbildes, werden die Gebühren meiner Tätigkeit zuvor gesondert zu vereinbaren sein. Über die Einzelheiten danach in Betracht kommender Vereinbarungen - insb. auch für Vergütungen in ständigen Mandatsbeziehungen wie etwa bei Beitreibungsangelegenheiten für Ihr Unternehmen - werde ich Sie gerne individuell unterrichten. In Betracht kommen auch Pauschal- oder Stundenhonorare, welche mit mir zu angemessenen Sätzen zu vereinbaren sind