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Was kostet Ihr Recht ?

Der Rechtsanwalt erbringt eine Dienstleistung, die nicht unentgeltlich ist. Auch wenn zwischen Rechtsanwalt und Mandanten kein Wort über das Anwaltshonorar gesprochen wird, schuldet der Mandant das "übliche Honorar". Grundsätzlich rechne ich meine Gebührenansprüche nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Unterhalb des vom Gesetz vorgeschriebenen Gebührenrahmens darf der Rechtsanwalt nicht abrechnen. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem sogenannten Streit- oder Gegenstandswert und den erbrachten Dienstleistungen im einzelnen.

Für verschiedene Tätigkeiten biete ich auch den Abschluß einer Vergütungsvereinbarung an. Wenn Sie eine regelmäßige Rechtsberatung wünschen, kann insoweit ein Beratungsvertrag abgeschlossen werden, der auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt wird.

Gerne berate ich Sie auch ausführlich über die möglichkeiten einer Prozessfinanzierung: Mit einigen starken Partnern - in der Regel sehr große und renommierte deutsche Versicherungsgesellschaften - ("Prozeßfinanzierer") biete ich Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Begleitung auf einem innovativen Weg zur Finanzierung eines von Ihnen angestrebten Prozesses an: Ihr gutes Recht soll und darf nicht von Ihren finanziellen Möglichkeiten abhängigen. Prozeßfinanzierung ist die Übernahme sämtlicher Prozeßkosten für einen Rechtstreit gegen Partizipation am erstrittenen Erlös. Drei Partner sind mit dem gleichen Ziel am Verfahren der Prozeßfinanzierung beteiligt: Sie als Mandant, ich als Ihr Anwalt und der Prozeßfinanzierer. Mit dem Prozeßfinanzierer Sie bekommen einen finanzkräftigen Partner an Ihre Seite und können Ihren Anspruch kosten- und risikolos realisieren. Dabei werden Sie wie gewohnt persönlich durch mich als den Anwalt Ihres Vertrauens betreut. An unserem Vertrauensverhältnis ändert sich durch die Einschaltung des Prozßfinanzierers nichts: Ich kann das übertragene Mandat weiterführen und in Ihrem Interesse bei dem Prozeßfinanzierer eine kostenlose und kompetente Zweitmeinung einholen.

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