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a.) Warum eine Patientenverfügung ? Durch einen Unfall, eine Erkrankung oder das Nachlassen der geistigen Kräfte im Alter können Sie in die Situation kommen, daß Sie nicht mehr selbst in der Lage sind, für sich Entscheidungen zu treffen. Wollen Sie für diese Fälle vorsorgen, dann sollten Sie über eine Patientenverfügung - auch „Patiententestament“ genannt - nachdenken. Dabei müssen Sie sich zugleich darüber klar werden, wer zum einen im Ernstfall Entscheidungen für Sie treffen soll, wenn Sie selbst vorübergehend oder auf Dauer nicht mehr dazu in der Lage sind, und wie zum anderen Ihre Wünsche und Vorstellungen Beachtung finden können.
b.) Inhalt einer Patientenverfügung: Normalerweise sprechen Sie mit Ihrem Arzt Ihres Vertrauens über Ihre Behandlung. Sie entscheiden letztlich nach entsprechender Aufklärung durch den Arzt wie Sie behandelt werden wollen. Können Sie das aus den o.g. Gründen nicht mehr, dann entscheidet der Arzt für Sie nach Ihrem mutmaßlichen Willen. Der Arzt muß sich hypothetisch fragen, wie sich der Patient in der aktuellen Lage verhalten würde, wenn er willens- und entscheidungsfähig wäre. Der Bundesgerichtshof verlangt vom Arzt in dieser Situation eine sorgfältige Abwägung aller Umstände. Dazu zählen insbesondere frühere Äußerungen, religiöse Überzeugungen, bekannte Wertvorstellungen des Patienten, altersbedingte Lebenserwartung sowie nicht zuletzt auch die Bewertung von Schmerzen und Schäden in der verbleibenden Lebenszeit. Möchten Sie allerdings, daß der Arzt Ihren tatsächlichen Willen kennt und nicht mutmaßen soll, dann ist es sinnvoll, Ihren Willen voraus-schauend in einer Patientenverfügung schriftlich niederzulegen. So können Sie im Voraus für den Fall einer eigenen Entscheidungsunfähigkeit Ihren Willen bezüglich der Art und Weise einer ärztlichen Behandlung „vorformulieren“. Das betrifft insbesondere Ihre Entscheidung, ob der Arzt alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, Ihr Leben unter allen Umständen zu verlängern, oder ob er unter bestimmten Bedingungen die Behandlung auf die Linderung von Schmerzen beschränken soll.
Die Patientenverfügung sollte insofern am Besten nicht allgemein, sondern möglichst individuell-konkret abgefaßt werden, denn die Frage, was letztlich in einer einwandfreien Verfügung stehen muß, läßt sich nicht eindeutig beantworten: Der Inhalt sollte speziell auf den jeweiligen Patienten zugeschnitten sein. Mit schwammigen Aussagen wie „Ich will nicht an Schläuchen hängen“ ist niemandem geholfen; damit weiß der behandelnde Arzt überhaupt nichts anzufangen. Nicht zuletzt aus diesem Grunde ist eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem Arzt Ihres Vertrauens, Ihnen und mir als Rechtsanwalt erforderlich. Denn es müssen bestimmte Krankheitssituationen möglichst konkret genannt werden, was ein Laie ohne Information und Beratung nicht kann. Denn wenn der Patientenwille unklar ist, entscheidet sich der behandelnde Arzt eher für die Erhaltung des Lebens. Wichtig ist also, daß deutlich wird, was sich der Patient im Ernstfall genau wünscht und was er als verbindliche Regelung für alle Beteiligten festgeschrieben haben will.
c.) Verbindlichkeit einer Patientenverfügung: Verlieren Sie tatsächlich irgendwann Ihre Entscheidungsfähigkeit, hilft die Patientenverfügung Ihren Willen hinsichtlich einer in Betracht kommenden ärztlichen Maßnahme zu ermitteln. Auf diese Weise bleibt Ihnen trotz aktueller Entscheidungsunfähigkeit der Einfluß auf die ärztliche Behandlung und damit Ihr Selbstbestimmungsrecht erhalten. Ihre Patientenverfügung ist rechtlich verbindlich, wenn durch sie Ihr Wille bezüglich einer ärztlichen Maßnahme eindeutig und sicher festgestellt werden kann. Das geschieht verständlicherweise leichter, je zeitnaher und konkret krankheitsbezogener sie formuliert wird. Bitte beherzigen Sie in diesem Zusammenhang einen dringenden Rat: An eine Mustererklärung zu gelangen (beispielsweise im Internet) ist einfach - zu einfach. Denn unterschiedlichste Organisationen bieten mehr als hundert verschiedene Vordrucke an. Einen Vordruck einfach nur aus dem Internet herunterzuladen und verschiedene Felder auszufüllen und Standardantworten anzukreuzen, damit ist es nicht getan ! Denn - wie bereits gesagt - jede Verfügung muß individuell und persönlich angepaßt sein, damit sie die ihr zugedachte Funktion voll erfüllen kann. Sinnvoller ist, statt dessen den Hausarzt zu bitten, die Verfügung zu überprüfen, und mit der Unterschrift sein Einverständnis schriftlich festzuhalten.
Während die Wirksamkeit von Patientenverfügungen lange Zeit umstritten war, hat der Bundesgerichtshof (BGH) zwischenzeitlich bestätigt, daß die Patientenverfügung eine rechtlich bindende Willenserklärung ist, über die sich weder Angehörige noch Ärzte hinwegsetzen dürfen.
Kurz: Eine Patientenverfügung beinhaltet / regelt das „Wie“ einer zukünftigen medizinischen und pflegerischen Behandlung. Sie richtet sich vor allem direkt an die Ärzte, aber auch an mögliche Betreuer oder Angehörige.