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Meinen Mandanten, die über mich persönliche Vorsorgedokumente errichtet und die Registrierung der Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer beantragt haben - diese Gebühren sind mit meinem Honorar bereits abgegolten - stelle ich ab sofort eine sogenannte "ZVR-Card" als Dokumentation der Eintragung im Zentralen Vorsorgeregister zusätzlich zur schriftlichen Eintragungsbestätigung zur Verfügung. Für die Erteilung einer "ZVR-Card" fallen keine gesonderte Kosten an !
Bei der "ZVR-Card" handelt es sich um eine Plastikkarte im Scheckkartenformat, auf deren Rückseite handschriftlich individualisierende Angaben, wie insbesondere der Name des Vollmachtgebers sowie Name und Telefon von bis zu zwei Bevollmächtigten, eingetragen werden können.