Beratung im Erbfall

Mit meinem Rat und meiner Unterstützung können Sie nach einem Erbfall unter anderem bei folgenden Fragen rechnen:


Beratung zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft
Vertretung im Erbscheinsverfahren
Anrechnung und Ausgleichung von Vorempfängen unter Miterben
Erbauseinandersetzung und Vertretung bei Erbengemeinschaften
Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen gegen die Erbengemeinschaften
Gestaltung von Auseinandersetzungsvereinbarungen
Teilungsversteigerungen
Beratung von Testamentsvollstreckern

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