Vergütungsvereinbarungen

Für bestimmte Tätigkeiten, insb. Strafverteidigungen oder Leistungen außerhalb des üblichen anwaltlichen Berufsbildes, werden die Gebühren meiner Tätigkeit zuvor gesondert zu vereinbaren sein. Über die Einzelheiten danach in Betracht kommender Vereinbarungen - insb. auch für Vergütungen in ständigen Mandatsbeziehungen wie etwa bei Beitreibungsangelegenheiten für Ihr Unternehmen - werde ich Sie gerne individuell unterrichten. In Betracht kommen auch Pauschal- oder Stundenhonorare, welche mit mir zu angemessenen Sätzen zu vereinbaren sind


Versand dieser Seite via E.-Mail:


(C) 2011 - Christoph Roland Foos - Alle Rechte vorhehalten.

Diese Seite drucken