Kosten einer Erstberatung |
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Die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung betragen unabhängig vom Gegenstandswert maximal € 250,00 zzgl. der Auslagenpauschale i.H.v. € 20,00 (sofern Entgelte für Post - und Telekommunikationsdienstleistungen angefallen sind) und der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Höhe von 19 %. Im konkreten Einzelfall bestimme ich die Höhe der Gebühr unter Berücksichtigung aller Umstände, vor allem des Umfangs und der Schwierigkeit meiner anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Auftraggebers. |
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