Verfahrenskostenhilfe |
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Die Verfahrenskostenhilfe greift ein, wenn jemand einen Rechtsstreit führen möchte, sich dies aber wirtschaftlich eigentlich nicht leisten kann. Der Antrag kann mit Hilfe eines Rechtsanwaltes (dessen Gebühren dafür gegebenenfalls von der Beratungshilfe getragen werden können) ausgefüllt werden; er enthält im Grunde die gleichen Angaben und Unterlagen wie bei der Beratungshilfe. Außerdem muß ein Entwurf der Klage, die man erheben möchte, eingereicht werden. Das Gericht prüft dann nicht nur die Bedürftigkeit des Antragstellers, sondern auch, ob die Sache eine hinreichende Erfolgsaussicht hat. |
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Prinzipiell müssen Sie, wenn Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) stellen wollen, beachten, dass zu diesem Antrag ein Entwurf der Klage beigereicht werden sollte, um die Erfolgsaussichten der Klage vorab zu prüfen. Das Gericht, das diesen Antrag zu bearbeiten hat, prüft anhand dieses Klageentwurfs Ihre Erfolgsaussichten. Nur wenn das Gericht zu der Ansicht kommt, das Ihr Verfahren eine reale Aussicht auf Erfolg hat, haben Sie einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Dieses muss erfüllt werden - unabhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen. Sollten Sie sich zutrauen, diesen Klageentwurf selbständig zu formulieren, können Sie selbstverständlich eigenständig, ohne anwaltliche Hilfe, Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sollten Sie es sich nicht zutrauen, einen Klageentwurf selbständig zu formulieren, ist Ihnen dringend anzuraten, sich anwaltliche Hilfe bereits zur Beantragung der Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) zu nehmen |
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Einen Vordruck zur Beantragung von Verfahrenskostenhilfe finden Sie hier. |
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