Dass das gesprochene Wort zwischen Rechtsanwalt und Mandant streng vertraulich bleibt, ist jedermann unter dem Stichwort “anwaltliche Schweigepflicht” bekannt. Doch wie steht es mit der Kommunikation, die nicht mündlich erfolgt? Gerade die Möglichkeit, sich zum Austausch von Informationen etwa Emails zu bedienen, bietet zwar ein wesentlich höheres Maß an Komfort, als dies früher postalisch der Fall war. Aber dies müssen wir mit einem deutlich herabgesetzten Grad an Privatsphäre bezahlen. Abhilfe bei diesem Problem schafft Verschlüsselungssoftware, die beim Austausch sensibler elektronischer Post unbefugtes Mitlesen verhindern kann. Eine elektronische Signatur beläßt dem Dokument seine Lesbarkeit, garantiert aber, dass der Inhalt unverfälscht vom Absender zum Empfänger gelangt ist. Ein weitaus höheres Maß an Sicherheit bieten Dokumente, die verschlüsselt worden sind. Deren Inhalt kann nur vom vorgesehenen Empfänger eingesehen werden.
Ich biete folgende Wege der sicheren Email-Kommunikation an:
1. PGP-Signatur und, falls nötig, Verschlüsselung
2. Signatur und ggf. Verschlüsselung mittels SmartCard
Ein Zugang für rechtlich bedeutsame Erklärungen mittels E.-Mail wird seitens der Kanzlei nur für solche elektronische Dokumente eröffnet, die nach den Bestimmungen des Signaturgesetzes (SignG) qualifiziert elektronisch signiert sind; sollten Sie an der gesicherten elektronischen Kommunikation mit der Kanzlei mittels qualifizierter elektronischer Signatur interessiert sein, so sprechen Sie mich bitte an.
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VIRTUELLE KANZLEI
Verschlüsselte Kommunikation