Alle von mir für meine Mandanten erstellten persönlichen Dokumente zur Patientenvorsorge werden von mir beim Zentralen Vorsorgeregister für die Bundesrepublik Deutschland registriert. Denn was nützt eine Vorsorgevollmacht, wenn sie im Fall des Falles nicht gefunden wird? Ein Arzt braucht beispielsweise die Einwilligung zu einer das Leben gefährdenden Operation und beantragt beim Gericht die Bestellung eines Betreuers. Ist die Vollmacht registriert, kann das Gericht dem Arzt mitteilen, daß eine Vertrauensperson vorhanden ist, an die er sich wenden kann. Auch ohne die Registrierung muß das Gericht zwar ermitteln, ob es Verfügungen gibt. Muß aber die Operation bald durchgeführt werden, kann das Gericht keine umfangreichen Ermittlungen anstellen und muß einen Betreuer bestellen. Nicht die gewünschte Vertrauensperson trifft dann die schwerwiegende Entscheidung über die medizinische Behandlung, sondern ein vom Gericht bestellter Fremder. Das Register hilft, Vorsorgevollmachten im Betreuungsfall einfach, schnell und sicher zu finden.

Das Zentrale Vorsorgeregister hilft auch den zuständigen Gerichten beim Auffinden von Vorsorgevollmachten. Die Gerichte können vor Anordnung einer Betreuung über einen besonders geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Register anfragen und klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Diese Anfrage beim Zentralen Vorsorgeregister ist zu jeder Zeit und dadurch selbst in Eilfällen noch möglich. Das Gericht kann mit den vorhandenen Informationen die richtige Entscheidung treffen, die dem in der Vorsorgevollmacht niedergelegten Willen entspricht. Die Online-Abfrage für die Gerichte ist technisch bereits realisiert, so daß alle Vormundschaftsgerichte Einsicht nehmen können.

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