Irrtümer
Ich habe schon ein Testament, es ist alles geregelt ...
Viele Mandantinnen und Mandanten wiegen sich nach der Errichtung eines Testaments in Sicherheit – und tatsächlich ist die Abfassung testamentarischer Verfügungen ein wichtiger Schritt zur Regelung der eigenen Vermögensnachfolge. Ein Testament ist jedoch kein statisches Dokument; es spiegelt stets persönliche Lebensverhältnisse und familiäre Beziehungen wider, die sich im Laufe der Zeit ändern können. Deshalb empfiehlt es sich, die getroffenen Regelungen regelmäßig unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen und Wünsche zu überprüfen.
Typische Anhaltspunkte für Überarbeitungsbedarf sind Veränderungen im Familienstand (z. B. Eheschließung, Scheidung, Geburt von Kindern), Erwerb oder Veräußerung von Vermögenswerten, Vorversterben eines eingesetzten Erben und geplante Änderungen, die bislang noch nicht umgesetzt wurden.
Eine regelmäßige Überprüfung Ihres Testaments gewährleistet, dass Ihre Vorstellungen zur Nachfolge stets aktuell und wirksam sind.
Meine Erben verstehen sich bestens, da gibt es keinen Ärger ...
Der Gedanke, die eigenen Erben könnten sich nach dem Erbfall gütlich einigen, ist nachvollziehbar und in vielen Familien durch gelebte Harmonie gestützt. Dennoch zeigt die erbrechtliche Praxis, dass es in Erbengemeinschaften häufig zu Meinungsverschiedenheiten kommt – sei es im Hinblick auf die Verwaltung einzelner Nachlassgegenstände, wie Immobilien oder Wertpapiere, oder bei der Aufteilung des Gesamtvermögens.
Um Streitigkeiten vorzubeugen, empfiehlt sich eine testamentarische Teilungsanordnung. Damit bestimmen Sie bereits zu Lebzeiten, welcher Erbe welchen Nachlassgegenstand erhalten soll und ob gegebenenfalls Ausgleichszahlungen zu leisten sind. Dies schafft klare Verhältnisse und ermöglicht es jedem Erben, eigenständig über seinen Anteil zu verfügen.
Patchworkchaos: Für uns sind alle Kinder gleich ...
Die gesetzliche Erbfolge sieht grundsätzlich eine gleichmäßige Verteilung des Nachlasses an die leiblichen Kinder – nach Abzug des Ehegattenanteils – vor. In Patchwork-Konstellationen können jedoch Konstellationen entstehen, bei denen nicht alle Kinder in gleichem Umfang von der Vermögensnachfolge profitieren. Beispielsweise werden Kinder aus früheren Ehen oftmals beim Versterben des zuletzt versterbenden Elternteils nicht mehr berücksichtigt, sofern keine individuelle Regelung getroffen wurde.
Eine sorgfältige Nachfolgeplanung ermöglicht es, die Verteilung des Vermögens an die persönlichen Vorstellungen anzupassen und etwaige Benachteiligungen abzufangen. Die Klärung, welche Ergebnisse im Sinne des Erblassers tatsächlich gewollt sind, sollte daher ganz bewusst erfolgen.
