Probesterben
Was passiert mit Ihrem Vermögen nach Ihrem Tod? Nur wenige Menschen haben darauf eine klare Antwort. Kein Wunder, da sich niemand gerne mit dem eigenen Ableben auseinandersetzt. Laut einer Studie der Deutschen Bank aus dem Jahr 2024 haben lediglich 35 Prozent der potenziellen Erblasser in Deutschland ein Testament erstellt. Bei den unter 50-Jährigen liegt diese Zahl nur bei 11 Prozent, bei den über 65-Jährigen immerhin bei 50 Prozent, Quelle: Institut für Demoskopie Allensbach & Deutsche Bank: Erben und Vererben in Deutschland, Ergebnisse einer bevölkerungsrepräsentativen Befragung im September 2024.
Trotzdem sind die meisten Deutschen schlecht auf ihren eigenen Tod vorbereitet. Ein Testament allein ist dabei nur ein Indiz. Es gibt viele weitere Vorkehrungen, die Sie treffen sollten, um sicherzustellen, dass Ihre Familie im Erbfall keine bösen Überraschungen erlebt.
Um Ihnen die Nachfolgeplanung zu erleichtern, hat sich ein Gedanken / eine Idee entwickelt: „Probesterben“. Hintergrund ist die Frage: Was wäre, wenn Sie gestern gestorben wären? Nach einer umfassenden Analyse Ihrer Situation – unter Berücksichtigung von familiären, finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Aspekten – kann ich Ihnen diese Frage relativ präzise beantworten. Gemeinsam erarbeiten wir nicht nur mögliche Handlungsfelder, sondern auch Lösungsstrategien und Gestaltungsmöglichkeiten.
Wollen Sie mögliche Erbstreitigkeiten frühzeitig erkennen und verhindern? Haben Sie den Wunsch, Liquiditätsprobleme zu vermeiden? Und möchten Sie bleibende Werte für zukünftige Generationen schaffen? Dann ist es Zeit für eine ganzheitliche und vorausschauende Nachfolgeplanung.
Es kann sinnvoll sein, einmal auf Probe zu sterben ...
Die Bedeutung einer durchdachten Nachfolgeplanung nimmt stetig zu. Deutschland entwickelt sich zunehmend zu einer Gesellschaft der Erben – und damit wächst auch der Bedarf an professioneller Beratung rund um Vermögen, Erbschaft und Unternehmensnachfolge.
Ein Begriff, der in diesem Zusammenhang gelegentlich verwendet wird, klingt zunächst ungewohnt: das sogenannte „Probesterben“. Gemeint ist damit keine Pietätlosigkeit, sondern eine gedankliche Simulation des Ernstfalls. Was würde mit meinem Vermögen passieren, wenn ich heute versterben würde? Wer erhält was? Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich für die Erben? Und sind meine persönlichen Wünsche rechtlich überhaupt eindeutig geregelt?
Diese gedankliche Bestandsaufnahme hilft dabei, Schwachstellen im Status quo aufzudecken und rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen, damit der eigene Wille später auch tatsächlich umgesetzt wird.
Der Ernstfall als Planungsgrundlage: Klarheit statt Unsicherheit
Ein bewährter Ansatz in der Nachfolgeberatung ist die gedankliche Simulation des Erbfalls. Dabei wird analysiert, welche rechtlichen und steuerlichen Folgen eintreten würden, wenn der Todesfall heute einträte: Wer wäre gesetzlicher oder testamentarischer Erbe? Welche Vermögenswerte würden übertragen Welche Erbschaftsteuer fällt an? Entsprechen bestehende Testamente oder Verträge noch der aktuellen Lebenssituation?
Diese Analyse zeigt häufig erhebliche Regelungslücken auf – insbesondere bei älteren Testamenten, Patchwork-Familien, Immobilienvermögen oder Unternehmensbeteiligungen.
Vermögensnachfolge in einer alternden Gesellschaft
Mit dem Generationswechsel der sogenannten Babyboomer steigt die Zahl der Erbschaften kontinuierlich. Gleichzeitig sind Vermögensstrukturen heute deutlich komplexer als früher: Immobilien, Kapitalanlagen, Betriebsvermögen und internationale Bezüge erfordern eine ganzheitliche rechtliche Betrachtung.
Viele Mandantinnen und Mandanten schieben die Auseinandersetzung mit dem Thema Nachlassplanung aus emotionalen Gründen auf. Die Folge sind unklare oder widersprüchliche Regelungen, die im Erbfall zu langwierigen Streitigkeiten führen können.
Bestandsaufnahme als erster Schritt der Nachfolgeplanung
Jede fundierte Nachfolgeplanung beginnt mit einer umfassenden rechtlichen Bestandsaufnahme. Dabei werden unter anderem geprüft: bestehende Testamente und Erbverträge, Eheverträge und Güterstände, gesellschaftsrechtliche Regelungen, Vermögensstruktur und steuerliche Rahmenbedingungen.
Auf dieser Grundlage lassen sich Risiken erkennen und gezielte Gestaltungsmaßnahmen entwickeln – etwa durch Anpassung des Testaments, vorweggenommene Erbfolge oder steueroptimierte Übertragungen.
Kommunikation mit der nächsten Generation
Insbesondere bei größeren Vermögen oder Familienunternehmen empfiehlt sich ein strukturierter Dialog mit den potenziellen Nachfolgern. Unterschiedliche Erwartungen und Lebensentwürfe lassen sich frühzeitig klären und in die rechtliche Gestaltung einbeziehen.
Moderierte Gespräche und rechtliche Begleitung helfen dabei, emotionale Aspekte von sachlichen Entscheidungen zu trennen und nachhaltige Lösungen zu schaffen.
Komplexe Rechtsgebiete erfordern interdisziplinäre Beratung
Erbrecht, Erbschaftsteuerrecht, Gesellschaftsrecht und Stiftungsrecht greifen bei der Nachfolgeplanung eng ineinander. Fehler oder Versäumnisse in einem Bereich können erhebliche wirtschaftliche Folgen haben.
Eine professionelle Kanzleiberatung sorgt dafür, dass alle rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte aufeinander abgestimmt sind – auch bei der Errichtung von Stiftungen oder der Einbindung gemeinnütziger Zwecke.
Frühzeitige Nachlassregelung schützt Vermögen und Familie
Wer sich rechtzeitig mit Nachlass- und Nachfolgefragen beschäftigt, sorgt nicht nur für die Umsetzung der eigenen Wünsche, sondern entlastet auch die nächste Generation. Ungeregelte Erbengemeinschaften sind häufige Auslöser für Konflikte, die sich durch vorausschauende Planung vermeiden lassen.
Auch wenn das Thema zunächst Unbehagen auslösen mag: Sich mit dem eigenen Ableben auseinanderzusetzen, kann letztlich zu mehr Klarheit, Sicherheit und sogar zu einer höheren Lebensqualität führen. Oder anders gesagt: Es ist vielleicht nicht angenehm – aber durchaus sinnvoll, den Ernstfall einmal gedanklich durchzuspielen.
