Testamentserrichtung und Nachlassgestaltung
Testamentserrichtung und Nachlassgestaltung
Mein erbrechtlicher Lösungsansatz zu Ihren Fragen der Testamentserrichtung gliedert sich in drei Schritte. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizzieren wir eine individuelle Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen zu ergreifen. Oft beobachte ich, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch mein "integrierter Beratungsansatz", der sich neben erbrechtlichen und testamentsrechtlichen Fragestellungen besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst. Im Ergebnis erziele ich damit für meine Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
Die hier dargestellten Inhalte dienen lediglich der ersten, überblicksartigen Information des Ratsuchenden und sind keinesfalls geeignet, die persönliche und verbindliche Beratung durch den Rechtsanwalt zu ersetzen. Alle Angaben erfolgen demnach unverbindlich und ohne Gewähr.