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Rechtsanwalt und Steuerberater

Viele Menschen wenden sich bei erbrechtlichen Fragen zunächst an ihren Steuerberater – oft aus langjährigem Vertrauen und weil der Steuerberater mit den familiären und finanziellen Interna bestens vertraut ist. Was dabei häufig übersehen wird: Der Steuerberater ist ausschließlich für steuerliche Fragestellungen zuständig und darf keine umfassende Rechtsberatung außerhalb des Steuerrechts übernehmen. Das betrifft besonders die Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen oder gesellschaftsrechtlichen Regelungen. In der Praxis führen abweichende Vorstellungen über die Aufgaben des Steuerberaters häufig zu Missverständnissen beim Mandanten. Der Steuerberater muss den Mandanten bei zivilrechtlichen oder gesellschaftsrechtlichen Fragen ausdrücklich auffordern, einen hierfür qualifizierten Anwalt – idealerweise einen Fachanwalt für Erbrecht – einzuschalten. Eine Beratung durch den Steuerberater auf diesen Gebieten ist rechtlich nicht zulässig und kann sogar haftungsrechtliche Folgen für den Berater haben.

Als Fachanwalt für Erbrecht biete ich Ihnen deutlich mehr als die steuerrechtliche Betrachtung des Nachlasses. Mein Tätigkeitsfeld umfasst die Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen, die Einbindung gesellschaftsrechtlicher und familienrechtlicher Aspekte, die Begleitung von Nachfolgeregelungen sowohl im Privat- wie auch im Unternehmensbereich sowie die Vertretung vor Gericht in Erbstreitigkeiten und Erbscheinsverfahren. Ich überblicke alle Schnittstellen und kann so sicherstellen, dass Ihr Nachlass sowohl rechtssicher als auch steueroptimal geregelt wird. Dabei kooperiere ich mit Ihrem Steuerberater und anderen Experten, um für Sie die bestmögliche Lösung zu finden. Mein Anspruch als Fachanwalt ist es, alle rechtlichen und steuerlichen Voraussetzungen verlässlich zu prüfen und sicherzustellen, dass Ihr Wille tatsächlich umgesetzt wird – ohne unerwünschte Nebenwirkungen

Die Risiken einer ausschließlich steuerlichen Beratung werden oft unterschätzt: Ein fehlerhaftes oder unvollständiges Testament kann dazu führen, dass Ihr Vermögen an Personen fällt, die Sie gar nicht begünstigen wollten – im Extremfall droht eine sogenannte "Verdoppelung des Nachlasses", wenn berechtigte Erben Ansprüche gegen die tatsächlich bedachten geltend machen. Fehlende Abstimmung mit gesellschaftsrechtlichen Regelungen (zum Beispiel bei Unternehmensbeteiligungen oder Immobilienbesitz) kann sogar den vollständigen Verlust wichtiger Vermögenswerte bedeuten. Nicht abgestimmte Pflichtteilsregelungen oder Vor- und Nacherbschaften führen regelmäßig zu juristischen Streitigkeiten, Pflichtteilserhöhungen und ungewollten Vermögensverschiebungen. Auch steuerlich optimierte Gestaltungen, wie zum Beispiel das Berliner Testament, bergen erhebliche Risiken: Ungeschickte Regelungen können zum Verlust von Freibeträgen, doppelter Steuerbelastung oder zu teuren Fehlern für den länger lebenden Ehegatten und die Kinder führen. In diesen Fällen besteht oft ein Anspruch auf Schadensersatz in Höhe des gesamten Nachlasswertes – ein Risiko, das sich durch frühzeitige anwaltliche Beratung leicht vermeiden lässt

Neben den zivilrechtlichen und steuerlichen Folgen drohen Beratern bei Fehlern auch strafrechtliche Konsequenzen. Wer etwa im Rahmen der Nachlassgestaltung oder Vermögensübertragung steuerliche Vorschriften verletzt, kann persönlich für die Steuerschulden des Mandanten haften und sich sogar strafbar machen.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Nur die frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht gewährleistet, dass alle rechtlichen Aspekte Ihres Nachlasses rechts- und interessengerecht geregelt werden. Die Aufgaben des Steuerberaters sind unverzichtbar für die steuerliche Feinoptimierung, sollten aber immer in die rechtliche Gesamtgestaltung eingebettet und abgestimmt werden. Vertrauen Sie daher auf meine Kompetenz als Fachanwalt – und schützen Sie Ihre Vermögenswerte sowie Ihre Familie durch eine ganzheitliche, fachübergreifende Planung und Beratung. Ich arbeite Hand in Hand mit Ihrem Steuerberater, setze Ihr Anliegen umfassend um und garantiere Ihnen Rechtssicherheit und steueroptimierte Lösungen. So stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille tatsächlich umgesetzt wird und spätere Streitigkeiten oder teure Fehler vermieden werden.

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