Rechtsanwalt / Notar

Viele stellen sich die Frage, ob Sie zur Klärung erbrechtlicher Fragestellungen die Dienste eines Notars und / oder eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen sollen. Eine Antwort auf diese Frage gab der Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen einer Entscheidung aus dem Jahre 1997 (AZ IX ZR 49/1997) wie folgt:

“Der Rechtsanwalt ist Parteivertreter, der das Beste gerade für seinen Auftraggeber anstreben und dementsprechend die Verträge gestalten soll; der Notar hingegen ist unparteiischer Mittler zwischen beiden Vertragsteilen, der nicht einseitig die eine oder andere Seite begünstigen darf.

Aufgabe des Rechtsanwaltes ist es zunächst einmal festzustellen, wo die Interessen des/der Mandanten bei der Erbeinsetzung, beim gemeinschaftlichen Testament, beim Erbvertrag, bei der Vermögensweitergabe durch vorweggenommene Erbfolge liegen. Nur in Ausnahmefällen liegt es z.B. im Interesse von Eltern, dass Schwiegerkinder über ihr Vermögen das Sagen haben. Hier hat der Rechtsanwalt im Rahmen des rechtlich Möglichen die Interessen der Eltern zu sichern.

Ein qualifizierter Rechtsanwalt ist deshalb für eine unabhängige Rechtsberatung unverzichtbar. Nur er ist aufgrund seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege allein dem Mandanten und seinen Interessen verbunden. Ich baue dabei auf meine "Markenzeichen" Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und Loyalität. Kein anderer Berater kann auf diese Schutzmechanismen für den Mandanten verweisen.

Der Notar ist nach dem Beurkundungsgesetz verpflichtet, über die rechtliche Tragweite eines Geschäfts zu belehren; die Haupttätigkeit des Notars ist die Beurkundung von Rechtsgeschäften jeglicher Art und von Tatsachenfeststellungen. Dabei ist er zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit verpflichtet, was seine Rolle von derjenigen des Rechtsanwalts, der alleine die Interessen seines Mandanten vertritt, fundamental unterscheidet.

Rechtsanwalt Christoph Roland Foos, LL.M.
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Erbrecht - Magister der Verwaltungswissenschaften
Gartenstraße 8 - D-76872 Winden / Pfalz - Telefon: +49 6349 962985 - Telefax: +49 6349 962987

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