Pflichtteilsrecht
Pflichtteilsrecht
Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und den Lebenspartner des Erblassers auch dann am Nachlass teilhaben, wenn sie der Erblasser durch Testament oder Erbvertrag von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen hat. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Die Frage nach dem Pflichtteil stellt sich nicht nur im Falle einer Enterbung, sondern ggf. auch, wenn ein Erbe die Erbschaft oder Zuwendungen des Erblassers, die dieser bereits zu Lebzeiten getroffen hat, ausschlägt. Die Regelungen hinsichtlich des Pflichtteilsrechts finden sich in den Vorschriften zum Erbrecht.
Meine Beratung zu Ihren Fragen des Pflichtteils- bzw. Pflichtteilsergänzungsanspruchs gliedert sich stets in drei Schritte, wobei Ihr individuelles Anliegen stets im Mittelpunkt steht. Nach einer ausführlichen Sachverhaltsanalyse skizziere ich eine persönliche Strategie, um im Anschluss daran gezielte Einzelmaßnahmen im Hinblick auf Ihre Ansprüche zu entwerfen, beispielsweise bei der Abwehr, der Geltendmachung und der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen.
Oft beobachte ich, dass ein juristischer Sachverhalt im Erbrecht neben dem vermeintlichen Hauptproblem früher oder später eine Reihe weiterer Schwierigkeiten mit sich bringt. Genau hier greift jedoch mein "integrierter Beratungsansatz", der sich neben erbrechtlichen, insbesondere pflichtteilsrechtlichen Fragestellungen, besonders mit der individuellen Prophylaxe befasst.
Im Ergebnis erziele ich damit für meine Mandanten nicht nur langfristige, sondern vor allem auch umfassende Lösungen.
Die hier dargestellten Inhalte dienen lediglich der ersten, überblicksartigen Information des Ratsuchenden und sind keinesfalls geeignet, die persönliche und verbindliche Beratung durch den Rechtsanwalt zu ersetzen. Alle Angaben erfolgen demnach unverbindlich und ohne Gewähr.